Heilpraktiker
Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte
Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen
Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die
Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt
zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz. |